
Kapitalmarktthemen und Glossar
Glossar
In unserem Glossar finden Sie Erklärungen und Definitionen zu Begriffen aus der Welt der Finanz- und Kapitalmärkte mit einer kurzen Beschreibung.
Alternative Anlagestrategien
Alternative Anlagestrategien sind nicht-traditionelle und häufig komplexe Strategien (jenseits von buy-and-hold), die im Bereich von Investmentvermögen für das Portfoliomanagement herangezogen werden. Anhang 4 der Delegierten Verordnung EU-231/2013 beinhaltet einen Katalog von Hedgefonds-Strategien, die allesamt Beispiele für alternative Anlagestrategien sind. Zu den Hedgefonds-Strategien gehören beispielsweise Relative-Value oder Managed Futures.
Alternative Investments
Alternative Investments stellen im Allgemeinen Investitionen dar, die in nicht-traditionelle, also alternative, Anlageklassen jenseits von Wertpapieren (insbesondere Aktien und Anleihen) oder Bestandsimmobilen investieren. Zu den alternativen Investments werden auch Investitionen gezählt, die unter Zuhilfenahme komplexer, nicht-traditioneller Anlagestrategien, wie z.B. Short-Positionen, in traditionelle Anlageklassen investieren. Als alternative Anlageklassen können beispielsweise Volatilität oder Private Equity betrachtet werden. Das Konzept alternativer Investments ist es, Erträge bzw. Renditen zu erzielen, die in einem geringen Maß mit traditionellen Anlageklassen korrelieren und damit für die Portfoliodiversifikation besonders geeignet sind.
Alternative Investmentfonds (AIF)
Alternative Investmentfonds (AIF) sind gemäß Kapitalanlagesetzbuch (KAGB) alle Investmentvermögen, die keine OGAW sind. Der Begriff ist auf die europäische Regulierung in Form der AIFMD (Alternative Investment Fund Manager Directive) zurückzuführen und wurde mit dem KAGB in deutsches Recht überführt. Eine Teilmenge der alternativen Investmentfonds gem. KAGB bilden die Spezial-AIF. Diese sind ausschließlich semiprofessionellen- und professionellen Anlegern vorbehalten. Semiprofessioneller Anleger ist jeder Anleger im Sinne von § 1, Abs. 19, Nr. 33 KAGB. Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID-2) als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann. Im Gegensatz zu Spezial-AIF dürfen in Publikums-AIF sämtliche Anleger, also auch Privatanleger bzw. Kleinanleger gem. MiFID-2, investieren.
Geschlossene Investmentfonds
Geschlossene Fonds bzw. Investmentvermögen werden im KAGB als solche bestimmt, die nicht wenigstens einmal jährlich ein Rückgaberecht für die Anleger vorsehen. Im Gegensatz erlauben offen Fonds eine regelmäßige Rückgabemöglichkeit, mindestens jedoch einmal jährlich.
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Das Kapitalanlagesetzbuch (KAGB) umfasst die in Deutschland anwendbaren rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Investmentvermögen und deren Verwaltungsgesellschaften. Mit dem KAGB wurden die europäischen Richtlinien zu OGAW und Alternativen Investmentfonds (die OGAW- sowie AIFM-Richtlinie) in deutsches Recht überführt. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Liquid Alternative Investments / Liquid Alternatives
Liquid Alternative Investments oder kurz Liquid Alternatives bilden eine Klasse von alternativen Investments, die über eine hohe Fungibilität verfügen und innerhalb kurzer liquidierbar sind, also in liquide Mittel umgewandelt werden können. Häufig werden mit dem Begriff Liquid Alternatives alternative Investments bezeichnet, die in Form von OGAW bzw. in Form von UCITS in der EU (außerhalb Deutschlands) aufgelegt sind.
Offene Investmentfonds
Offene Fonds bzw. Investmentvermögen werden im KAGB als solche bestimmt, die mindestens einmal jährlich ein Rückgaberecht für die Anleger vorsehen. Im Gegensatz erlauben geschlossene Fonds keine Rückgabemöglichkeit während der geplanten Laufzeit eines Investmentvermögens.
OGAW / UCITS
OGAW ist die Abkürzung für "Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren", die im Kapitalanlagegesetzbuch verwendet wird. Die analoge englische Bezeichnung im europäischen Recht lautet UCITS "Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities". Der Kreis rechtlich zulässiger Investoren ist bei OGAW nicht eingeschränkt auf professionelle- oder semiprofessionelle Anleger.
Spezial-AIF
Spezial-AIF bilden eine Teilmenge der alternativen Investmentfonds (AIF) gem. KAGB. Spezial-AIF sind ausschließlich semiprofessionellen- und professionellen Anlegern vorbehalten. Semiprofessioneller Anleger ist jeder Anleger im Sinne von § 1, Abs. 19, Nr. 33 KAGB. Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID-2) als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann. Im Gegensatz zu Spezial-AIF dürfen in Publikums-AIF sämtliche Anleger, also auch Privatanleger bzw. Kleinanleger gem. MiFID-2, investieren.
Volatilität
Volatilität (Volatilty im Englischen) beschreibt die Schwankungsbreite der Rendite eines Investments. Mathematisch entspricht die Volatilität der Standardabweichung der Rendite. Im Allgemeinen wird die Volatilität in Prozent p.a. angegeben und bezieht sich insofern auf den Zeitraum eines Jahres. Unterschieden werden muss die realisierte Volatilität von der impliziten Volatilität. Die realisierte Volatilität gibt die über einen Betrachtungszeitraum tatsächlich beobachtete Schwankung der Rendite an. Die implizite Volatilität bezeichnet die in derivativen Finanzinstrumenten eingepreiste Volatilität, die während der Laufzeit der Derivate für den zu Grunde liegenden Basiswert erwartet wird. Volatilität kann außerdem durch komplexe, nicht-traditionelle Anlagestrategien als alternatives Investment bzw. Renditequelle erschlossen werden.
tbc.
Sie möchten unsere Fonds zeichnen?
Registrieren Sie sich für den geschützten Bereich! Dort erhalten Sie die Zeichnungsunterlagen per Download.

Hinweise
Diese Internetseiten dienen ausschließlich der Bereitstellung von Information über die beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen der Medieninhaberin sowie ihrer Beteiligungen und stellen keine Anlage- oder sonstige Beratung sowie keine Empfehlung, kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Zulässige Investoren: Spezial-AIF gemäß Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB") sind gesetzlich ausschließlich für den Vertrieb an professionelle- sowie semiprofessionelle Anleger zugelassen. Semiprofessioneller Anleger ist jeder Anleger im Sinne von § 1, Abs. 19, Nr. 33 KAGB. Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann.
Risikohinweise: Teile des Inhaltes auf dieser Internetseite beziehen sich auf risikobehaftete Investitionsmöglichkeiten, die im Wert steigen oder fallen können. Anleger könnten das gesamte eingesetzte Kapital verlieren. Ergebnisse der Vergangenheit sowie Backtests, Datenhistorien oder Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für die zukünftige Wertentwicklung. Der Inhalt auf diesen Internetseiten wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, jedoch besteht trotz aller Sorgfalt die Möglichkeit, dass die Informationen zwischenzeitlich veraltet sind. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Aktualität der Informationen kann nicht übernommen werden. Für die Inhalte verlinkter Seiten von Dritten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.